Zurück zur Übersicht 05.10.2020

Am Sonntag, den 11. Oktober 2020, finden die Wahlen zum Gemeinderat bzw. Landtag sowie zu den 23 Bezirksvertretungen statt. Alle wichtigen Informationen rund um diese Wahl in Wien finden Sie hier
WAS WIRD AM 11. OKTOBER 2020 GEWÄHLT?
Wiener Gemeinderat/Wiener Landtag
Bei der Wiener Gemeinderats- und Landtagswahl geht es um die Wahl von 100 Abgeordneten. Die Bundeshauptstadt Wien ist gleichzeitig Bundesland und Gemeinde. Als Wiener Gemeinderat sind die 100 Abgeordneten für alle wichtigen Gemeinderatsbeschlüsse zuständig (z. B. Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters, Stadtbudget, Wiener Bauplanung). Als Landtag beschließen sie in erster Linie Wiener Landesgesetze. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister Wiens ist gleichzeitig Landeshauptfrau bzw. Landeshauptmann, wird vom Gemeinderat gewählt und steht an der Spitze der Stadt. Sie bzw. er vertritt das Bundesland Wien im Bund.
23 Bezirksvertretungen Die Bezirksvertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten des Bezirks (z. B. Instandhaltung der Schulen, Errichtung von Kinderspielplätzen, Verkehrsplanung im Bezirk) zuständig. Jede Stimme wirkt sich daher auf die Gestaltung des unmittelbaren Lebensumfeldes des Heimatbezirkes aus. Die Mitglieder der Bezirksvertretung werden als Bezirksrätinnen bzw. Bezirksräte bezeichnet. Je nach Einwohnerzahl haben die Bezirksvertretungen zwischen 40 und 60 Mitglieder. Die Bezirksvertretung wählt die Bezirksvorsteherin bzw. den Bezirksvorsteher. Sie bzw. er unterstützt die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister in den Angelegenheiten des Bezirks und vertritt den Bezirk in wichtigen Verwaltungsverfahren (z. B. bei Bauverhandlungen oder der Genehmigung von Gewerbebetrieben).
Wer wird gewählt?
Gemeinderat und 23 Bezirksvertretungen
Wahltag: So. 11. Oktober 2020
Öffnungszeiten der Wahllokale 7-17 Uhr
WAHLBERECHTIGT IN WIEN
1. Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (für beide Wahlen) und
2. Nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger (für die Bezirksvertretungswahlen), die am Stichtag der Wahl (14. Juli 2020) ihren Hauptwohnsitz in Wien hatten und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
WÄHLERVERZEICHNIS
Alle wahlberechtigten Personen sind automatisch im Wählerverzeichnis erfasst. Eine eigene Eintragung ist nicht notwendig
AMTLICHE WAHLINFORMATION
Jede wahlberechtigte Person erhält rund zwei Wochen vor der Wahl die "Amtliche Wahlinformation" durch die Post.
Inhalt:
- 1. Wo ist mein Wahllokal?
- 2.Wichtige Informationen zur Wahl
WAHLKARTE
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann (z. B. wegen Ortsabwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen), kann eine Wahlkarte beantragen. Mit dieser Wahlkarte kann man in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal oder per Briefwahl im In- und Ausland die Stimme abgeben. An jedem Wahlstandort befindet sich ein Wahlkarten-Wahllokal
WO UND BIS WANN KANN DIE WAHLKARTE BEANTRAGT WERDEN?
Im zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes
- bis 7. Oktober 2020 schriftlich (zum Beispiel online unter wien.gv.at/wahlen)
- bis 9. Oktober 2020, 12 Uhr, persönlich (aber nicht telefonisch!
Achtung:
Im 2., 4., 6., 8., 9. und 19. Bezirk gibt es eigene Wahlreferate außerhalb des Bezirksamtes.Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab Mitte September 2020 persönlich im Wahlreferat beantragen, können Sie auf Wunsch gleich per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort mobile Abgabesäulen mit einem Sichtschutz zur Verfügung.
BRIEFWAHL
Die für die Briefwahl benutzte Wahlkarte muss spätestens am Wahltag,dem 11. Oktober 2020, 17 Uhr, per Post oder Botin bzw. Boten oder durch persönliches Abgeben bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Die Adresse ist auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt. Die für die Briefwahl benutzte Wahlkarte kann aber auch am Wahltag in jedem Wahllokal und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.
Informationen zum Wahlvorgang bei der Briefwahl befinden sich auf der Wahlkarte.
Ein Video über den Briefwahlvorgang findet man unter wien.gv.at/wahlen.
WÄHLEN BEI KRANKHEIT ODER BETTLÄGERIGKEIT
Bei Krankheit oder Bettlägerigkeit ist am Wahltag auf Antrag der Besuch zu Hause durch eine Wahlkommission möglich. Voraussetzung dafür ist eine Wahlkarte.
GANZ WICHTIG AM WAHLTAG!
Identitätsdokument in das Wahllokal mitnehmen, zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis.
Wenn eine Wahlkarte ausgestellt wurde, muss man diese unbedingt ins Wahllokal mitnehmen. Dies gilt auch für das zuständige Wahllokal.
Bitte beachten Sie am Wahltag die gültigen Coronavirus-Maßnahmen für die Stimmabgabe im Wahllokal.
IM WAHLLOKAL UND IN DER WAHLZELLE
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bekommen ein blaues Wahlkuvert und zwei Stimmzettel: einen weißen für die Gemeinderatswahl und einen gelben für die Bezirksvertretungswahl. Nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bekommen ein gelbes Wahlkuvert und einen gelben Stimmzettel für die Bezirksvertretungswahl.
Es gilt das geheime und persönliche Wahlrecht. Jede Person wählt alleine
VORZUGSSTIMMEN
Die wahlberechtigten Personen können nicht nur eine Partei wählen, sondern zusätzlich an kandidierende Personen dieser Partei Vorzugsstimmen vergeben. Die Listen der kandidierenden Personen findet man bereits vor der Wahl im Internet unter wien.gv.at/wahlen oder am Wahltag auch vor dem Wahllokal und in der Wahlzelle. Kandidierende Personen mit vielen Vorzugsstimmen werden auf der Parteiliste vorgereiht.
NACH DEM WAHLVORGANG
Die wahlberechtigte Person steckt noch in der Wahlzelle den/die ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert und verschließt es. Das Wahlkuvert kommt in die Wahlurne.
Quelle: Informationen von wien.gv.at
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