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| Einmalige Schul- und Studienbeihilfen - Ansuchen |
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| Vorraussetzung:
Um eine einmalige Schul- und Studienbeihilfen können österreichische Staatsbürger/innen mit ordentlichem Wohnsitz und Studienort in Wien ansuchen. Nachzuweisen ist die Bedürftigkeit; (Eintreten eines sozialen Härtefalles durch ein unvorhergesehenes Ereignis und der günstige Lern- und Studienerfolg. Es darf kein Anspruch auf Ausbildungsbeiträge, Schul- und Studienbeihilfen vom Bund (Schul- beziehungsweise Studienbeihilfenbehörde) oder von einem anderen Rechtsträger bestehen.
Notwendige Unterlagen:
- Ansuchen mit Lebenslauf
- Abweisungsbescheid der staatlichen Schul- beziehungsweise Studienbeihilfenbehörde
- Nachweis der Bedürftigkeit beziehungsweise der unverschuldeten Studienzeitverzögerung
- Bestätigung des Lern- und Studienerfolges (durch Schulbestätigung beziehungsweise Bestätigung des Sozialreferates der Österreichischen Hochschülerschaft)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Zuständigkeit:
Kulturabteilung ( MA 7)
Stipendien, Schul- und Studienbeihilfen
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5 , Mezzanin, 1., 2. und 3. Stock
Erreichbarkeit
Referent: Helmut Simacek
Telefon (+43 1) 4000-84765
Fax (+43 1) 4000-99-8007
E-Mail : sim@m07.magwien.gv.at
Kosten: Der Antrag ist gebührenfrei.
Termin/ Frist:
Einbringungsfristen
Anträge auf Gewährung von Schul- und Studienbeihilfen können bis 15. Mai des laufenden Schul- oder Studienjahres eingebracht werden. Persönliche Vorsprache (oder Anruf) wird empfohlen.
Beachten:
Es wird empfohlen, in einem persönlich gehaltenen Ansuchen auf die zu berücksichtigenden Umstände hinzuweisen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Stipendienwerk der Stadt Wien. |
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Verantwortlich für diese Seite:
Kulturamt (Magistratsabteilung 7)
E-Mail : post@m07.magwien.gv.at |
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